1.1. Gegenstand und Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen DESN Herstellung und Vertrieb GmbH und dem Kunden ergeben sich aus diesen AGB; die aktuellen AGB stehen dem Kunden unter www.desn-gruppe.de abrufbar zur Verfügung.
1.2 Die Geltung abweichender oder entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, soweit DESN Herstellung und Vertrieb GmbH ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn DESN Herstellung und Vertrieb GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen vorbehaltlos liefert.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen DESN Herstellung und Vertrieb GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
DESN Herstellung und Vertrieb GmbH behält sich Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen („Vertragsunterlagen“) vor; der Kunde darf Vertragsunterlagen ohne Genehmigung von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH Dritten nicht zugänglich machen. Im Übrigen gilt Ziffer 7 ergänzend.
3.1. Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden gelten die Preise gemäß Preisliste von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, ist der Preis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
3.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vorbehaltlos anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden ausschließlich zu, soweit die Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.1. Der Beginn der von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH festgelegten Lieferzeit setzt die Abklärung aller offenen technischen Fragen voraus.
4.2. Die Einhaltung der DESN Herstellung und Vertrieb GmbH obliegenden Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus; die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist DESN Herstellung und Vertrieb GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
4.4. DESN Herstellung und Vertrieb GmbH haftet im Fall des Lieferverzugs nur bis zu einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Lieferwertes für jede vollendete Woche, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes; der Kunde hat die Höhe des ihm entstandenen Verzögerungsschadens im Einzelfall nachzuweisen. Im Übrigen gilt die Regelung zur Haftung gemäß Ziffer 6.
5.1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung hat DESN Herstellung und Vertrieb GmbH die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort gebracht wurde.
5.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
5.4. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Mangelfolgeschäden bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 6 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
5.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit die Kaufsache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat.
6.1. DESN Herstellung und Vertrieb GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH oder ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Vertragsverletzung nicht auf Vorsatz von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.2. DESN Herstellung und Vertrieb GmbH haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. Insofern ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.3. Der vorhersehbare, typischerweise eintretende Schade nach Ziffer 6.1 und 6.2 ist insgesamt auf den Betrag von 2500 EUR beschränkt.
6.4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.5. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
6.6. Die Begrenzung nach Ziffer 6.4. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
6.7. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber DESN Herstellung und Vertrieb GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH.
7.1. Sofern nicht anders vereinbart, hat DESN Herstellung und Vertrieb GmbH die Lieferung nur im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Lieferer gegenüber dem Kunden innerhalb der in Ziffer 6 bestimmten Frist wie folgt:
7.2. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ferner sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH gelieferten Produkten eingesetzt wird.
7.3. Über Ziffer 7.1 hinausgehende Ansprüche des Kunden gegen DESN Herstellung und Vertrieb GmbH und/oder ihren Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
7.4. Die Verjährungsfrist für Rechtsmängel beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
8.1. DESN Herstellung und Vertrieb GmbH behält sich das Eigentum an den Kaufsachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist DESN Herstellung und Vertrieb GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch DESN Herstellung und Vertrieb GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag. DESN Herstellung und Vertrieb GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
8.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde DESN Herstellung und Vertrieb GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit DESN Herstellung und Vertrieb GmbH Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, DESN Herstellung und Vertrieb GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet er DESN Herstellung und Vertrieb GmbH für den ihr entstandenen Ausfall.
8.4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt DESN Herstellung und Vertrieb GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) der Forderung von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. DESN Herstellung und Vertrieb GmbH hat jedoch die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann DESN Herstellung und Vertrieb GmbH verlangen, dass der Kunde DESN Herstellung und Vertrieb GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
8.5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für DESN Herstellung und Vertrieb GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, DESN Herstellung und Vertrieb GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt DESN Herstellung und Vertrieb GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
8.6. Wird die Kaufsache mit anderen, DESN Herstellung und Vertrieb GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt DESN Herstellung und Vertrieb GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde DESN Herstellung und Vertrieb GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für DESN Herstellung und Vertrieb GmbH.
8.7. Der Kunde tritt DESN Herstellung und Vertrieb GmbH auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8.8. DESN Herstellung und Vertrieb GmbH hat die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt DESN Herstellung und Vertrieb GmbH.
9.1. Der Kunde hat alle von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH im Zusammenhang mit der Lieferung erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten („geheimhaltungsbedürftige Informationen“). Dritten dürfen geheimhaltungsbedürftige Informationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der DESN Herstellung und Vertrieb GmbH offen gelegt werden.
9.2. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abschluss des Vertrages für die Laufzeit von fünf Jahren; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.
10.1. Der Kunde befolgt sämtliche anwendbaren Gesetze oder Vorschriften zur Verhinderung von Bestechung und Korruption und zur Ausfuhrbeschränkung im Zusammenhang mit Lieferungen und/oder dem Geschäftsbetrieb von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH. Der Kunde hat DESN Herstellung und Vertrieb GmbH unverzüglich über einen Verstoß seiner Organmitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter oder andere in dessen Auftrag handelnde Personen gegen vorgenannte Vorschriften in Kenntnis zu setzen.
10.2. DESN Herstellung und Vertrieb GmbH weist den Kunden auf seinen Verhaltenskodex zur verantwortungsvollen und ethischen Unternehmensführung, den IMI Way, hin; der IMI Way steht dem Kunden abrufbar unter www.DESN Herstellung und Vertrieb GmbH.de zur Verfügung. Unabhängig von der konkreten Lieferung oder Geschäftsbeziehung zu DESN Herstellung und Vertrieb GmbH hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sich seine Organmitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter entsprechend den relevanten Regelungen des IMI Way ethisch konform verhalten.
10.3. Verstößt der Kunde gegen die Pflichten aus Ziffer 10.1 und/oder 10.2 ist DESN Herstellung und Vertrieb GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurück zu treten.
11.1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH auf einen Dritten übertragen.
11.2. Gerichtsstand ist der Sitz von DESN Herstellung und Vertrieb GmbH; DESN Herstellung und Vertrieb GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
11.3. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.